Mietbedingungen

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Strenge Regeln, gute Freunde

 

Wo geradelt wird, fallen nicht nur Bananenschalen, sondern auch mal ein paar Räder um. Das ist alles kein Problem. Hier erfährst du, welche Regeln für Cyclista und für dich in diesem Fall gelten:

Der Vertragspartner des Mieters ist die cyclista Bicycle Holidays SL mit Sitz in C/ Mar Negra 6, 07610 Playa de Palma.  Der Mieter erhält das Fahrrad in technisch einwandfreiem, verkehrssicherem und sauberem Zustand und wird dieses im selben Zustand wieder retournieren. Die Endreinigung des Fahrrades übernimmt cyclista.

Schäden am Fahrrad sind unverzüglich zu melden, die anfallenden Kosten zur Schadensbehebung sind vom Mieter zu tragen. Im Mietpreis sind keine Pedale enthalten. Ist das Fahrrad aufgrund Sturz/Unfall des Mieters nicht mehr fahrbereit, so besteht kein Anspruch auf ein Ersatzfahrrad – es werden keine anteiligen Mietkosten zurückerstattet.

Flugzeitänderungen oder Flugausfälle, Krankheiten, Unfälle oder andere persönliche Gründe, die der Sphäre des Kunden zuzuordnen sind, liegen nicht im Verantwortungsbereich von cyclista. Entgangene, bereits reservierte Miettage können daher nicht rückvergütet werden.

Die jeweils gültigen Mietpreise sind auf unserer Homepage abrufbar und in unserem Geschäftslokal ausgehängt. Die Mietpreise verstehen sich inklusive Steuern und Abgaben.

Bei Stornierung einer Radreservierung bis 2 Monate vor Mietbeginn werden keine Stornokosten verrechnet. Bei Storno bis 2 Wochen vor dem geplanten Mietbeginn kommen 50% der Mietkosten zur Verrechnung, danach ist der volle Mietpreis zu bezahlen. Wird das Rad vor Ablauf der Mietdauer wegen Unlust, Krankheit, schlechtem Wetter, etc. zurückgegeben, ist eine Rückerstattung des Differenzbetrages des nicht genutzten Mietzeitraumes ausgeschlossen.

In Fällen von höherer Gewalt und bei unerwarteten Ereignissen kommen 50% der vereinbarten Mietkosten als Stornogebühr zur Verrechnung.

Mietverlängerungen sind nur in Absprache mit cyclista möglich. Wird das Rad verspätet retourniert, so wird neben den Kosten für die weiteren Miettage eine Pauschale von Eur 20,00 eingehoben.

Im Falle eines Diebstahls oder Verkehrsunfalles ist der Mieter verpflichtet, diesen Tatbestand unverzüglich bei der Polizei anzuzeigen und die notwendigen Unterlagen für allfällige Schadensersatzansprüche dem Vermieter vorzulegen. Widrigenfalls haftet der Mieter für die aus der Verletzung dieser Obliegenheit entstandenen Schäden.

Der Abschluss der Radversicherung deckt folgende Schadensereignisse: Behebung von Beschädigungen am Mietgegenstand aufgrund eines Sturzes oder Bedienfehler, auch ein Ersatzschlauch ist in den Kosten inkludiert.

Sämtliche Schäden am Fahrrad, welche nicht im Tarif der Versicherung inbegriffen und gedeckt sind, gehen ausschließlich zu Lasten des Mieters, auch wenn kein bestimmter Täter ermittelt und dafür verantwortlich gemacht werden kann (z.B. Beschädigung im Radkeller, Beschädigung durch Dritte während das Rad unbeaufsichtigt abgestellt wurde, Transportschäden im Auto oder Bus).

 

 

 

Der Diebstahl des Fahrrades – auch aus einem Radkeller – ist nicht versichert. Schäden am Fahrrad aufgrund grober Fahrlässigkeit oder durch mutwillige Beschädigung/Vandalismus sind vom Mieter im vollen Ausmaß selbst zu tragen und nicht in der Versicherung inkludiert.

Die Teilnahme an Radrennen oder rennähnlichen sportlichen Veranstaltungen ist untersagt. Die Rückholung verunfallter Mieträder von einer Polizeistation oder anderen Örtlichkeiten werden dem Mieter mit Eur 50,00 berechnet.

Bei Verlust des Fahrrades hat der Mieter den Wiederbeschaffungswert des Fahrrades sowie einen pauschalen Beitrag zum Mietentgang in Höhe von 3 Wochenmieten, berechnet nach den gültigen Mietpreisen für die auf das Schadensereignis nächstfolgenden vollen 3 Wochen, zu ersetzen. Die Wiederbeschaffungswerte der Fahrräder inkl. Mietentgang betragen:

   
Rennrad Carbon 105 (Synapse, Basso Venta)          € 1.950,00
Rennrad Carbon Ultegra (Ridley Fenix SL)    € 2.450,00
Rennrad Carbon Disc (Basso Venta Disc) € 2.750,00


Nicht retourniertes, verwendetes oder beschädigtes Zubehör ist auf Kosten des Mieters zu ersetzen. Die Preise dafür sind:

Schlauch € 5,00   Computer € 20,00
Reifen € 30,00   Spiralschloß € 10,00
Pumpe € 20,00   Vorderrad € 80,00
Hinterrad € 100,00   Sattel € 25,00
Lenkerband € 10,00   STI-Kappen, Gummi     € 10,00
Schlauchtasche     € 15,00      


cyclista haftet nicht für Schäden, die durch den Gebrauch des Fahrrades dem Mieter oder Dritten entstehen. Die Nutzung und die sportliche Betätigung mit dem Fahrrad erfolgt auf eigene Gefahr, cyclista lehnt ausdrücklich jeglichen Regressanspruch ab. Den Mietern wird ausdrücklich empfohlen, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen.

In Spanien herrscht Helmpflicht, wir ersuchen alle Radsportler zum Schutz vor Kopfverletzungen einen Helm zu tragen und die Bestimmungen der spanischen Straßenverkehrsordnung einzuhalten. Für etwaige Streitigkeiten aus diesem Vertrag wird – wenn dem keine zwingenden Bestimmungen entgegenstehen - die Anwendung österreichischen Rechts und die Zuständigkeit des sachlich für Wien zuständigen Gerichts vereinbart.      

Stand: 19.8.2022